nach Art. 28 DSGVO, Stand 30.08.2026. Sie wird mit der Bestellung geschlossen; eine Unterschrift ist nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO in elektronischer Form ausreichend. Der Zeitpunkt Ihrer Zustimmung und die geltende Fassung werden festgehalten.
Verantwortlicher ist der Besteller der Bestandsanalyse. Auftragsverarbeiter ist Alexander Erb, agent-hub.app; die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Gegenstand ist die einmalige technische Auswertung eines vom Verantwortlichen bereitgestellten DXL-Exports aus HCL Domino. Zweck ist ausschließlich die Erstellung des bestellten Befundberichts über Struktur, Geschäftslogik und Ablösbarkeit des Bestands. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken — insbesondere zum Training von Modellen, zur Profilbildung oder zu Vergleichszwecken — findet nicht statt.
Die Verarbeitung beginnt mit dem Hochladen des Exports und endet mit dessen Löschung, die vor der Auslieferung des Befundberichts erfolgt (Ziffer 8). Die Vereinbarung gilt für jede einzelne Bestellung.
Ein DXL-Export beschreibt Design, nicht Dokumenteninhalte: Masken, Ansichten, Felder, Formeln, LotusScript, Agenten und Zugriffslisten. Personenbezogene Daten können darin gleichwohl enthalten sein, insbesondere Namen und Kennungen von Entwicklern und Bearbeitern, Einträge in Zugriffs- und Rollenlisten sowie Namen in Feldbezeichnungen, Kommentaren und Vorgabewerten.
Betroffene sind daher regelmäßig Beschäftigte des Verantwortlichen sowie von ihm beauftragte Dienstleister. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand des Auftrags; der Verantwortliche stellt sicher, dass er solche Daten nicht übermittelt.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Bestellung selbst ist die Weisung. Weitere Weisungen erfolgen in Textform an alexander.erb@agent-hub.app. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf die Ausführung aussetzen.
Zum Zeitpunkt dieser Fassung verarbeitet ausschließlich der Auftragsverarbeiter selbst. Weitere zur Verarbeitung befugte Personen werden vor Tätigkeitsbeginn auf Vertraulichkeit verpflichtet; die Verpflichtung gilt über das Ende der Tätigkeit hinaus.
Der übermittelte Export wird nach der Auswertung gelöscht, bevor der Befundbericht an den Verantwortlichen ausgeliefert wird. Er wird nicht in Sicherungen aufgenommen. Gespeichert bleiben ausschließlich der erzeugte Befundbericht und die Kennzahlen der Auswertung, damit der Bericht erneut abgerufen werden kann; nicht bezahlte Befunde werden nach 14 Tagen entfernt.
Auf Verlangen des Verantwortlichen wird auch der Befundbericht gelöscht. Eine Bestätigung der Löschung wird in Textform erteilt.
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der nachstehenden Unterauftragnehmer zu. Mit jedem besteht eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
Weitere Unterauftragnehmer werden dem Verantwortlichen vor ihrem Einsatz in Textform angekündigt. Er kann innerhalb von 14 Tagen widersprechen; im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Auftrag beenden.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO, soweit ihm das möglich ist. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an ihn, leitet er das Anliegen unverzüglich weiter und antwortet nicht selbst.
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit Beschreibung des Vorfalls, der betroffenen Daten und der ergriffenen Maßnahmen.
Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung dieser Vereinbarung auf Anfrage in Textform nach. Der Verantwortliche kann nach angemessener Vorankündigung und zu üblichen Geschäftszeiten Kontrollen durchführen oder durchführen lassen, soweit Betriebsabläufe und Rechte Dritter nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Die Vergütung ist abschließend im Hauptvertrag (Bestellung der Bestandsanalyse) geregelt. Eine gesonderte Vergütung oder Kostenerstattung im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt nicht. Übersteigt die Unterstützung nach Ziffer 10 oder eine Kontrolle nach Ziffer 12 den Aufwand, der sich aus dieser Vereinbarung ergibt, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten.
Für den Ersatz von Schäden, die eine Person wegen einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses erleidet, haften Auftraggeber und Auftragnehmer als Gesamtschuldner.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass ein Schaden nicht Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist. Solange dieser Beweis nicht erbracht ist, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer auf erste Anforderung von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung gegen ihn erhoben werden, und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die er, seine Mitarbeiter oder die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit der Leistungserbringung schuldhaft verursachen. Das gilt nicht, soweit der Schaden durch die korrekte Umsetzung der beauftragten Leistung oder einer vom Auftraggeber erteilten Weisung entstanden ist — insbesondere nicht für Inhalte, die der Auftraggeber selbst in den Export aufgenommen hat.
Der Auftraggeber kann diese Vereinbarung fristlos kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder gegen diese Vereinbarung vorliegt, der Auftragnehmer eine rechtmäßige Weisung nicht ausführen kann oder will, oder er Kontrollrechte vertragswidrig verweigert. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt werden. Bei unerheblichen Verstößen setzt der Auftraggeber zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe.
Weisungen erteilt auf Seiten des Auftraggebers, wer die Bestellung ausgelöst hat oder wer dem Auftragnehmer schriftlich als weisungsberechtigt benannt wird. Weisungen des Auftragnehmers nimmt entgegen: Alexander Erb, alexander.erb@agent-hub.app. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
Es gilt deutsches Recht. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den AGB geht diese Vereinbarung in Fragen des Datenschutzes vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.
Diese Vereinbarung wird bei der Bestellung elektronisch geschlossen. Wenn Ihr Datenschutzbeauftragter eine unterschriebene Fassung benötigt, drucken Sie diese Seite aus, unterzeichnen Sie unten und senden Sie sie an alexander.erb@agent-hub.app — die Gegenzeichnung kommt zurück.